Orchesterversorgung

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - auch kurz "Orchesterversorgung" genannt - bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aktuelles

06.10.2025

Keine E-Rechnungspflicht bei der VddKO

Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene E-Rechnungspflicht gilt nicht für die VddKO.
22.09.2025

Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen - Verification of Payee (VOP)

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen.
10.06.2025

Verbesserter Mutterschutz:

Berücksichtigung von Zeiten nach Fehlgeburten
01.04.2025

Beratungstermine online buchen!

Ab sofort können Versicherte und Versorgungsempfänger der VddKO online einen Beratungstermin buchen.
14.11.2024

Statement zum Begriff „Kulturorchester“

Der Verwaltungsrat der VddKO hat ein Statement zum Begriff „Kulturorchester“ im Anstaltsname beschlossen.
11.11.2024

Beitragsbemessungsgrenze 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester für das Jahr 2025 17.710 €
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