Über uns

Unsere Aufgabe

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - auch kurz "Orchesterversorgung" genannt - bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Versorgung

Wir zahlen vorrangig Dauerleistungen in Form von:

  • Altersruhegeld (Altersruhegeld wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und flexibles Altersruhegeld)
  • Ruhegeld bei Erwerbsunfähigkeit
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
  • Witwen- oder Witwergeld
  • Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner
  • Waisengeld

Daneben erbringen wir auch einmalige Leistungen in Form von:

  • Heilkostenzuschüssen
  • Sterbegeld
  • Beitragserstattung

Organisation

Die Orchesterversorgung ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert, d.h. die Versicherungsverhältnisse entstehen von Gesetzes wegen bei Aufnahme der Tätigkeit.

Organe der Orchesterversorgung

Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall die Orchesterversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor

Rechtsgrundlagen

Selbstverwaltung

Gremien

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester regelt ihre Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung.

Hierbei fungiert der aus 16 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat als Normsetzungs- und Kontrollorgan, das insbesondere über die Satzung und die Richtlinien der Versorgungspolitik beschließt.

Aus seiner Mitte wählt der Verwaltungsrat 6 Mitglieder des Arbeitsausschusses, der die Entscheidungen des Verwaltungsrats vorberät und Beschlussempfehlungen aussprechen kann. Außerdem kann der Verwaltungsrat dem Arbeitsausschuss Angelegenheiten zur Entscheidung oder Wahrnehmung übertragen.

Bayerische Versorgungskammer

Neben dem Verwaltungsrat fungiert die Bayerische Versorgungskammer als gemeinsames Geschäfts- und Vertretungsorgan der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester sowie 11 weiterer Versorgungseinrichtungen. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester benennt dafür einen Vertreter.

Aufsicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester,  die im Wege der Organleihe durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration ausgeübt wird.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Mitgliedern. Er setzt sich paritätisch zusammen aus je 8 Arbeitgeber- und 8 Arbeitnehmervertretern. Benannt werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter vom Deutschen Bühnenverein sowie von der unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.. Ihre Amtsdauer beträgt 4 Jahre; sie läuft vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres. Der Verwaltungsrat ist mindestens einmal jährlich zur Beschlussfassung über den Lagebericht, den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung und die Wirtschaftsplanung einzuberufen.

Arbeitsausschuss

Der Arbeitsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern, wobei jeweils 3 von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite aus der Mitte des Verwaltungsrates benannt werden. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre; sie läuft vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres. Der Arbeitsausschuss wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens jedoch einmal im Jahr.

Finanzierung

Die Versorgungsanstalt finanziert ihre Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und den Erträgen der Vermögensanlagen. Sie erhält keine staatlichen Zuschüsse.

Die Beiträge tragen jeweils zur Hälfte das Mitglied (Arbeitgeberanteil) und der Versicherte (Arbeitnehmeranteil). Sie belaufen sich auf 9 % des beitragspflichtigen Einkommens.

Die vom einzelnen Versicherten entrichteten Beiträge dienen zur Ansparung seines eigenen Ruhegeldes (Kapitaldeckungsverfahren).

Geschäftsbericht 2022
Bericht über das Geschäftsjahr 2022
Stand: Dezember 2023
PDF
Datenblatt 2022
Das Geschäftsjahr 2022 auf einen Blick
Stand: Dezember 2023
PDF
Geschäftsbericht 2021
Bericht über das Geschäftsjahr 2021
Stand: Dezember 2022
PDF
Datenblatt 2021
Das Geschäftsjahr 2021 auf einen Blick
Stand: Dezember 2022
PDF
Geschäftsbericht 2020
Bericht über das Geschäftsjahr 2020
Stand: Dezember 2021
PDF
Datenblatt 2020
Das Geschäftsjahr 2020 auf einen Blick
Stand: Dezember 2021
PDF

Nachhaltige Kapitalanlage

Die Bayerische Versorgungskammer und die von ihr vertretenen Versorgungseinrichtungen gehen den eingeschlagenen Weg in Richtung Nachhaltigkeit konsequent weiter: Als erster Altersversorger in Deutschland hat sich die BVK 2011 mit der Unterzeichnung der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) auf eine nachhaltige Kapitalanlage verpflichtet. Im Mai 2021 erfolgte der Beitritt der BVK zur Net-Zero Asset Owner Alliance. Die NZAOA ist ein institutioneller Zusammenschluss aus den weltweit größten Kapitalanlegern mit dem Ziel, Investmentportfolios nachhaltiger zu gestalten, so dass diese in einem Einklang mit einem 1,5°C Erderwärmungspfad stehen und dabei ab 2050 klimaneutral aufgestellt sind.

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der BVK, auch zur Umsetzung in den verschiedenen Assetklassen, stehen Ihnen hier zur Verfügung.