Mitgliedschaft

Voraussetzungen

Mitglied der Anstalt ist jeder Rechtsträger eines Kulturorchesters mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Orchester besitzt den Status eines Kulturorchesters, wenn es

  • überwiegend Operndienst versieht oder Konzerte ernst zu wertender Musik spielt und
  • von der öffentlichen Hand getragen oder maßgeblich beeinflusst wird

Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen entsteht die Mitgliedschaft automatisch, es handelt sich also um eine Pflichtmitgliedschaft.

Freiwillige Mitgliedschaft

Durch den Abschluss einer Vereinbarung können andere Orchesterträger, Träger von Rundfunkberufschören sowie Träger von Schulen, die Musiker für Kulturorchester ausbilden, freiwillige Mitglieder werden.