IFG

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gibt jedem einen Anspruch auf Zugang zu den amtlichen Informationen der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. Es gibt dabei jedoch Einschränkungen. So besteht insbesondere dann kein Anspruch auf Informationszugang, wenn personenbezogene Daten, behördliche Entscheidungsprozesse oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Damit kann z.B. nicht in die Daten von Mitgliedern, Versicherten und Versorgungsempfänger eingesehen werden.

Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester können direkt bei dieser gestellt werden. Bitte geben Sie dabei genau das Thema, über das Sie informiert werden möchten, an. Für die Bearbeitung des Antrags werden Kosten erhoben nach § 10 IFG i.V.m. der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV).

Einen Überblick über die Akten der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester erhalten Sie hier: