News

10.06.2025

Verbesserter Mutterschutz:

Durch das Mutterschutzanpassungsgesetz, das zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist, können auch für Frauen nach einer Fehlgeburt künftig Mutterschutzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Nach einer Fehlgeburt beträgt der Mutterschutz

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche: sechs Wochen
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche: acht Wochen

Information für Arbeitgeber und Abrechnungsstellen:

Die VddKO möchte die erweiterten Zeiten des Mutterschutzes für Ihre Versicherten ebenfalls anerkennen, eine entsprechende Satzungsänderung muss noch vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung im Oktober des Jahres beschlossen werden. Bitte melden Sie diese Mutterschutzzeiten für Ihre betroffenen Arbeitnehmerinnen über das Arbeitgeberportal, sobald unsere Satzung geändert wurde, damit wir sie in den Versicherungsverläufen berücksichtigen können. Über die Änderung der Satzung informieren wir Sie beizeiten.

zurück