Freie Musiker

Seit 01.01.2019 wird freien Musikern bei Mitgliedsorchestern, die nicht unter die Tarifordnung fallen, die freiwillige Versicherung ermöglicht. Diese Regelung wurde ab 01.01.2020 um die freiwillige Versicherung für in freien Ensembles und Orchestern tätige Musiker erweitert.

In der Satzung der VddKO werden hinsichtlich der freiwilligen Versicherung somit zwei Tatbestände unterschieden:

  • § 18 Absatz 1 Buchstabe f der Satzung besagt, dass sich alle Musiker bei Mitgliedsorchestern, die nicht unter die Tarifordnung fallen, weil sie selbständig tätig oder von Fall zu Fall bzw. vorübergehend (unter drei Monaten) beschäftigt sind, freiwillig versichern können.
  • § 18 Absatz 1 Buchstabe g der Satzung bezieht Musiker in die freiwillige Versicherung mit ein, die
    - bei freien Ensembles und Orchestern, die nicht Mitglieder sind,
    - dauerhaft und erwerbsmäßig selbständig tätig sind und
    - im Fall einer abhängigen Beschäftigung bei einem Mitglied die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht ​erfüllen würden.

Die auf Dauer angelegte Tätigkeit als freier Musiker sowie deren Erwerbsmäßigkeit (d.h. ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens 3.900,00 €) sind anhand geeigneter Unterlagen (z.B. in Form von Verträgen, Abrechnungen, Flyer, Bescheid der Künstlersozialkasse als Nachweis für die Erwerbsmäßigkeit etc.) im Zuge der Antragstellung zu belegen.

Die freiwillige Versicherung beginnt zum beantragten Zeitpunkt, frühestens zum Ersten des Monats, in dem der Antrag der VddKO zugeht. Der monatliche Grundbeitrag beträgt 12,50 €. Ein höherer Beitrag zur freiwilligen Versicherung ist im satzungsmäßigen Rahmen jederzeit möglich.

Freiwillig Versicherte haben dieselben Ansprüche auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung wie Pflichtversicherte. Ansprüche auf Beitragserstattung bzw. Abfindung sowie eine Riester-Förderung sind jedoch ausgeschlossen. Nähere Informationen zur freiwilligen Versicherung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt 10 c.

Im Downloadcenter finden Sie zum Thema Freiwillige Versicherung folgende Dokumente:

  • Merkblatt 10c
  • Antrag § 18 Absatz 1 Buchstabe f
  • Antrag § 18 Absatz 1 Buchstabe g
  • SEPA-Lastschriftverfahren