News

22.09.2025

Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen - Verification of Payee (VOP)

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Diese neue Pflicht basiert auf der sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) und betrifft sowohl Echtzeit- als auch Standardüberweisungen.

Für eine korrekte Zuordnung achten Sie daher bitte bei Überweisungen an die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester auf die richtige Bezeichnung des Zahlungsempfängers.

Der Abgleich dient lediglich als Hinweis: Die Ausführung der Zahlung bleibt dem Kunden überlassen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

zurück