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06.10.2025

Keine E-Rechnungspflicht bei der VddKO

Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene E-Rechnungspflicht gilt nicht für die VddKO. Die VddKO als juristische Person des öffentlichen Rechts gilt nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes, soweit sie Tätigkeiten ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z.B. Beiträge erhebt, siehe hierzu den Wortlaut des § 2b Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz.

Die Zahlungsgrundlage im Geschäftsverkehr mit den Mitgliedern bilden deren Abrechnungsunterlagen und übermittelte Beitragsmeldungen.

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