Unsere Aufgabe

Unsere Aufgabe

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - auch kurz "Orchesterversorgung" genannt - bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Versorgung

Wir zahlen vorrangig Dauerleistungen in Form von:

  • Altersruhegeld (Altersruhegeld wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und flexibles Altersruhegeld)
  • Ruhegeld bei Erwerbsunfähigkeit
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
  • Witwen- oder Witwergeld
  • Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner
  • Waisengeld

Daneben erbringen wir auch einmalige Leistungen in Form von:

  • Heilkostenzuschüssen
  • Sterbegeld
  • Beitragserstattung

Organisation

Die Orchesterversorgung ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert, d.h. die Versicherungsverhältnisse entstehen von Gesetzes wegen bei Aufnahme der Tätigkeit.

Organe der Orchesterversorgung

Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall die Orchesterversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor